1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages:
    - der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und schriftlich zugesagt wurde.
    - die Unterkunft gilt lediglich für die im Vertrag angegebene Person/ angegebenen Personen.
  2. An- und Abreise:
    - am Anreisetag stehen Ihnen die Wohnungen ab 15 Uhr zur Verfügung.
    Gerne können wir vor Urlaubsantritt den Anreisezeitpunkt besprechen.
    Verzögerungen bei der Anreise bitte immer mitteilen.
    - am Abreisetag ersuchen wir Sie, die Ferienwohnung bis 9:30 Uhr freizugeben.
  3. Leistung, Preise:
    - Sie können die Rechnung zeitnah zum Anreisetag nach Absprache überweisen oder bis spätestens zum Abreisetag bar begleichen.
    - eine Überweisung nach der Abreise ist nicht möglich.
  4. Stornierung durch den Gast:
    - im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen. Diese entsprechen 90% des Übernachtungspreises.
    - der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherhaus) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
  5. Reiserücktrittskosten-Versicherung:
    - durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Ihrerseits können unnötige Kosten vermieden werden. 
    Hier könnten Sie gleich online eine günstige Reiseversicherung (ERGO-Versicherung) abschließen ...
  6. Sachschaden:
    - Beschädigungen, die der Gast verursacht hat, muss von ihm in vollem Umfang übernommen werden.
  7. Gerichtsstand:
    83410 Laufen